1.500m Abstand für den Rotmilan vom OVG bestätigt
Oberverwaltungsgericht NRW stoppt Windkraftanlagen auf dem Knippen/Freudenberg.
Das Gericht fordert u.a., dass der fachlich gebotene Abstand von 1.500 m zu
den Brutstätten des Rotmilans im Rahmen der UVP-Vorprüfung hätte beachtet
werden müssen.