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1.500m Abstand für den Rotmilan vom OVG bestätigt

Oberverwaltungsgericht NRW stoppt Windkraftanlagen auf dem Knippen/Freudenberg. Das Gericht fordert u.a., dass der fachlich gebotene Abstand von 1.500 m zu den Brutstätten des Rotmilans im Rahmen der UVP-Vorprüfung hätte beachtet werden müssen.

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