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Rechtschaos bei Windkraft in Brandenburg

PNN 18.11.2015 - von Alexander Fröhlich und Henry Klix

In Brandenburg können derzeit Unternehmen Windparks durchsetzen, wo sie gar nicht gewollt sind. Denn die Gerichte halten den Landesentwicklungsplan für unwirksam. Die Landesregierung hat geschlampt. Nun droht Wildwuchs.

Potsdam - In Brandenburg droht wegen akuter Rechtsunsicherheit ein beispielloser Wildwuchs beim Bau von Windparks. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) 2014 den Landesentwicklungsplan aufgehoben hat, herrscht in den Kommunen Unsicherheit über die Rechtslage. In mehreren Fällen haben Unternehmen vor Verwaltungsgerichten erfolgreich gegen die Ablehnung von Windparks geklagt. Jedes Mal verwiesen die Gerichte dabei auf das Urteil des OVG. Demnach sind auch die Regionalpläne, die auf dem Landesentwicklungsplan fußen und Windeignungsgebiet festlegen, unwirksam. Laut Landesumweltamt sind derzeit 13 verwaltungsrechtliche Verfahren anhängig, mit denen sich Windkraftbetreiber ihre Genehmigung für Windparks erstreiten wollen.

Anwalt wirft Regierung „landespolitisches Junkertum“ vor

Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg sagte, in Brandenburg herrsche eine „erhebliche Rechtsunsicherheit“. Aktuell gebe es kein „rechtssicheres Steuerungsinstrument“ mehr für die Kommunen, um den Bau von Windparks einzuschränken und zu lenken. Der Potsdamer Verwaltungsrechtler Matthias Dombert, der das OVG-Urteil für mehr als 20 Kommunen erstritt, sagte, das Land habe planungsrechtlichen Stillstand verursacht. Dem Infrastrukturministerium warf er „landespolitisches Junkertum“ vor.

Landesregierung hielt sich nicht an OVG-Urteil

Wie berichtet hatte das OVG im Juni 2014 den seit 2009 geltenden Landesentwicklungsplan für unwirksam erklärt. Begründet wurde dies damit, dass in der Rechtsverordnung zum Plan ein Hinweis auf die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage fehle, was verfassungsrechtliche Fragen berührt. Dies holte Infrastrukturministerin Kathrin Schneider (parteilos) nach und ließ den Plan per Kabinettsbeschluss wieder in Kraft setzen. Für sie war damit der Fehler behoben, der Plan rückwirkend wieder in Kraft. Die Verwaltungsgerichte im Land halten dieses Vorgehen für rechtswidrig, den Entwicklungsplan und die Regionalpläne für nicht wirksam. Dabei berufen sie sich auf das OVG-Urteil. Zumal auch das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Landesregierung gegen Nichtzulassung der Revision gegen die Entscheidung des OVG zurückgewiesen hatte.

Kommunen wollen Landesplan vom Gericht außer Kraft setzen lassen

Demnach kann der Rechtsfehler nicht behoben werden, die Planung müsste komplett neu aufgerollt werden. Darauf pochen auch die klagenden Kommunen und haben einen Antrag auf einstweiligen Anordnung beim OVG gestellt, wonach der Entwicklungsplan außer Kraft gesetzt werden soll. Das Infrastrukturministerium arbeitet indes an einem neuen Landesentwicklungsplan. Im Mai 2016 sollen die Landesplanungskonferenz mit Berlin und die Landesregierung einen Entwurf beschließen. Nach einem Beteiligungsverfahren soll der neue Landesplan dann 2019 in Kraft treten.
Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund sagte, das Land hätte das Planungs- und Rechtschaos bei den Windparks verhindern können, indem es die sogenannte 10H-Regelung erlässt. Demnach müsste der Abstand zu Wohnbebauung das Zehnfache der Höhe eines Windrades groß sein. Nötig seien dabei aber Öffnungsklauseln für Kommunen, die Windparks unterhalb des Mindestabstands befürworten.

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