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Infraschall

Zum Schutz der Gesundheit vor Schallschädigungen wird bisher der hörbare Schall (über 20 HZ) bewertet. Die TA Lärm fußt auf DIN-Vorschriften, welche die Lärmeinwirkungen ab der akustischen Wahrnehmungsschwelle der Menschen regeln. Diese unzureichende Verfahrensweise wird durch die Probleme der meßtechnischen Erfassung und Auswertung vom niederfrequenten Schall gefördert. Es werden die Lautstärkepegel der Geräuschquellen im Bereich von 20Hz bis 20kHz mittels spezieller Meß- und Berechnungsmethoden ermittelt. Die Schallwirkungen enthalten ein Spektrum verschiedener Frequenzen mit verschiedenen Amplituden. Die Frequenzen des Infraschalls werden dabei ausgefiltert. Da aber die Gesamtdosis der einwirkenden Schallenergie auf die Umgebung wirkt, also auch auf uns Menschen, sind die Angaben der Schalldruckpegel in „dB(A)“ unzureichend.

Die vom Körper absorbiete Dosis ergibt sich aus : Intensität mal Zeit, analog der Aufnahme von Radioaktivität. Auch hier kann man nicht sagen, was man nicht hört, nicht riecht, nicht schmeckt ist ungefährlich. Nach den neueren umwelt-medizinischen Erkenntnissen haben die niederfrequenten Schallimmessionen gravierende Auswirkungen auf den menschlichen Körper, denn wir können Infraschall nicht hören, den Körper ihm aber nicht entziehen. Laut Schust vom Institut für Hirnforschung, Berlin traten aus medizinischer Sicht durch dauerhafte Infrabeschallung folgende Veränderungen im menschlichen Körper auf: - Veränderung der Hirnströme im EEG, -Herabsetzung der Atemfrequenz, -Verminderung des Sauerstoffpartialdrucks im Blut, -Erhöhung des Blutdruckes, -Vergrößerungen der Erythrozyten (rote Blutkörperchen), -Durdchblutungsstörungen, -Veränderung der nächtlichen Hormonausschüttung der Nebennierenrinde (Cortisolausschüttung). Analoge Aussagen bezüglich hirnphysiologischer Prozesse, Dr. Weiler, Institut für Hirnforschung & angewandte Technologie GmbH, St. Wedel vom 28.10.2005.

In seiner Vorlesung zur Flugmedizin weist Prof. Wenzel auf die möglichen Organschäden durch Resonanzen unserer inneren Organe mit den Infraschallwellen hin. Solche Resonanzen können bei entsprechenden energetischen Anregungen die mechanische Stabilität der Organe mit erheblichen Folgen verletzen. Von ihm genannte Eigenfrequenzbereiche: - 4 bis 5 Hz für Brust-/Bauch System, -11 bis 14 Hz für axiale Kompression des Körpers (modifiziert durch das dynamische Verhalten der Wirbelsäule), - 17 bis 25 Hz Resonanz des Kopfes auf der HWS, -30 bis 40 Hz Augapfelresonanz, -60 Hz Brustkorbresonanz.

Dr. Babisch vom Umweltbundesamt Bln. hat im Sonderdruck UMID 01/2011 „Quantifizierung des Einflusses von Lärm auf die Lebensqualität und Gesundheit“ die Gefahren durch Lärm dargestellt. Die bisher verdrängten Gefahren durch Infraschall werden u.a. von Quambusch und Laufer „Infraschall von Windkraftanlagen als Gesundheitsgefahr“ , analog vielfacher solcher Aussagen in der Literatur, herausgearbeitet.

Zusammenfassend ist festzustellen:

1. Auch der nicht hörbare Schall muss beachtet werden, er kann bei dauerhafter Einwirkung gesundheitsgefährlich sein;

2. Wegen der sehr geringen Dämpfungsmöglichkeit des Inf.-Schalls sind die aus der akustischen Wahrnehmung abgeleiteten Mindestabstände der WKA von den Wohngebieten unzureichend, erforderlich mind. 3 km;

3. In die Ausschlußbedingungen für WKA ist der Gesundheitsschutz für die Menschen entsprechend den möglichen Gefahren und den med. Erkenntnissen zu verankern.

 

Hubert Herzog

BI- Fichtenwalde „natürlich gegen Lärm“
24.06.2011

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