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Regionalplanung - Windgebiete

 

August. 2023

 

Wie sinnvoll ist Regionalplanung?

Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben (Windenergieflächenbedarfsgesetz) sind in Deutschland in jedem Bundesland verpflichtend durschnittlich 2% Windflächen über die Raumordnung auzweisen. Der RBB berichtet kurz über Konfliktpunkte und ist Anlass die Regionaplanung zu hinterfragen. Rein rechtlich wären ohne Artenschutzbelange für die Planungsregion Barnim /Uckermark 12% der Fläche für Windkraftanlagen frei gegeben, davon machen wiederum 36% LSG und 25% Wald aus.

 

Am Beispiel Regionalplanung Barnim-Uckermark gibt es folgende Kritikpunkte:

  • Neuer Regionalplan entsteht mit gigantischen Windfeldern mit je einer Ausdehnung von 6-10 km (Pinnow, Bernau, Schenkenberg)
  • Auf der Hälfte der Fläche der Uckermark (Nord-West) sind über 5% Windfläche ausgewiesen. Weil andere Flächen tabu sind (Biosphäre, Freiraumverbund) findet eine Konzentration  und technogene Überprägung statt. Hier leben auch noch Menschen.
  • Zu den ausgewiesenen Windflächen müssen die Rotorblätter zugrechnet werden, die laut neuem Gesetz außerhalb der ausgewiesenen Flächen stehen dürfen. Das wären für die Planungsregion Bar/UM zusätzlich ca. 1.000 ha bei Rotorblattlängen von 70 m, also zusätzlich ca. 10% der schon ausgewiesenen Windfläche. Schienen und Straßen werden bereit raus gerechnet.
  • Der Artenschutz kommt durch Anpassung im BNatSchG §45b völlig unter die Räder und ist ein Verstoß gegen die EU-Vogelschutzrichtlinien. Die gekürzten Schutzabstände zu den Horsten sind fachlich nicht haltbar, das belegen auch Zahlen der staatlichen Vogelschutzwarte.
    • Umweltbüros werden von Investor beauftragt und vertreten deren Interessen, es wird nicht alles erfasst -> z.B. eigens Gutachten der Stadt Angermünde erfasste unbekannten Seeadler.
    • zentrale Prüfbereiche geschützter Arten werden überplant
    • In der Regionalplanung ist nur eine strategische Umweltprüfung nötig, heißt konkret es wird nur geschaut was an Daten vorhanden ist. Eine umfangreiche Untersuchung im Rahmen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) findet nicht statt.
    • Ein beschlossener Regionalplan ist laut Gesetz u.a. auch Begründung für die Zulassung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen (kein Wirksamkeitsnachweis). Der Artenschutz wurde im neuen BNatSchG soweit gekürzt, dass es ihn faktisch nicht mehr gibt.
  • Trotz Regionalplan dürfen und sollen Kommunen weitere Windfelder (Zusatzflächen) privilegiert planen, eine Ausschlussfunktion gibt es nicht. (§245e BauGB) ->Link
  • durch vereinfachtes Rewpoering werden auch weiter Windkraftanlagen einzeln außerhalb der Regionalplanung stehen.
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    Damit werden einzelne Regionen mit über 7-8% Windfläche belastet, bei viel zu geringen Abständen zu den Häusern. Durch das vereinfachte Repowering stehen auch weiter zusätzlich vereinzelte Windturbinen in der Landschaft.

    Der RBB hat nach unserer Kritik durch eigene Recherchen die einzelnen Landkreise in BB analysiert.

    ...und hier ->Link

    Die Bundes-Vorgaben von 2% werden weit übertroffen und durch kommunale Windplanungen wird der Regionalplan zur Makulatur!

    Beispiel Regionalplan Bar/UM

    Wichtig für Natur-, Landschafts- und Menschenschutz sind:
    - LSG, Biosphärenreservate, Naturparke, Wälder, Regionen mit "Hotspot der biologischen Vielfalt" von Windturbinen frei zu halten
    - Artenschutz durch UVP und Beachtung der Abstände aus "Helgoländer Papier" ohne Ausnahmen
    - technogene Überprägungen vermeiden
    - Gesundheitsschutz und höhere Abstände zu den Häusern

    Selbst in den Genehmigungsverfahren werden wichtige Erörterungstermine grundsätzlich 7 Tage vorher abgesagt.

    Neu ist auch, dass Windkraftanlagen einzeln beantragt und genehmigt werden. So kann es passieren, dass ein ausgewiesenes Windfeld aus artenschutzrechtlichen Gründen nur mit 1-2 Anlagen bebaut wird. Eine Konzentration und Vermeidung von Einzelanlagen - Ziel der Regionalplanung - ist damit ausgeschlossen.

    Jeder der die Zahlen zur sogenannten Energiewende kennt weiß es hört nie auf mit dem Ausbau der Windkraft, weil die Leistungsdichte dieser Anlagen einfach zu gering ist und die Energiewende nicht zu Ende gedacht wurde.

    Wir Forden von der Bundesregierung:
    - Anpassungen für die Windkraft im BNatSchG rückgängig machen
    - Flächenziele von 2% im WindanLandGesetz rückgängig machen
    - gesicherte EEG-Vergütung abschaffen
    - Ausbau einer gesicherten Strom-Leistungskapazität.

     

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