Regionalplanung - Windgebiete
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben (Windenergieflächenbedarfsgesetz) sind in Deutschland in jedem Bundesland verpflichtend durschnittlich 2% Windflächen über die Raumordnung auzweisen. Der RBB berichtet kurz über Konfliktpunkte und ist Anlass die Regionaplanung zu hinterfragen. Rein rechtlich wären ohne Artenschutzbelange für die Planungsregion Barnim /Uckermark 12% der Fläche für Windkraftanlagen frei gegeben, davon machen wiederum 36% LSG und 25% Wald aus. In der gesamten Regionsfläche bestehen 66% Schutzgebiet, 50% LSG und 37% SPA. (Quelle Regionalplan 2024)
Eine Anpassung an die tatsächlichen Potetialflächen findet nicht statt.
Am Beispiel Regionalplanung Barnim-Uckermark gibt es folgende Kritikpunkte:
- Umweltbüros werden von Investor beauftragt und vertreten deren Interessen, es wird nicht alles erfasst -> z.B. eigens Gutachten der Stadt Angermünde erfasste unbekannten Seeadler.
- zentrale Prüfbereiche geschützter Arten werden überplant
- In der Regionalplanung ist nur eine strategische Umweltprüfung nötig, heißt konkret es wird nur geschaut was an Daten vorhanden ist. Eine umfangreiche Untersuchung im Rahmen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) findet nicht statt.
- Ein beschlossener Regionalplan ist laut Gesetz u.a. auch Begründung für die Zulassung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen (kein Wirksamkeitsnachweis). Der Artenschutz wurde im neuen BNatSchG soweit gekürzt, dass es ihn faktisch nicht mehr gibt.
Damit werden einzelne Regionen mit über 7-8% Windfläche belastet, bei viel zu geringen Abständen zu den Häusern. Durch das vereinfachte Repowering stehen auch weiter zusätzlich vereinzelte Windturbinen in der Landschaft. BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg lehnt überzogene Windkraft-Pläne ab
Der RBB hat nach unserer Kritik durch eigene Recherchen die einzelnen Landkreise in BB analysiert.
...und hier ->Link
Die Bundes-Vorgaben von 2% werden weit übertroffen und durch kommunale Windplanungen wird der Regionalplan zur Makulatur!
Wir brauchen für Natur-, Landschafts- und Menschenschutz:
- Abtände
- LSG, Biosphärenreservate, Naturparke, Wälder, Regionen mit "Hotspot der biologischen Vielfalt" mit notwendigen Abständen von Windturbinen
- Artenschutz durch UVP und Beachtung der Abstände aus "Helgoländer Papier" ohne Ausnahmen
- keine technogene Überprägungen und Umzingelungen
- Gesundheitsschutz und höhere Abstände zu den Häusern
Selbst in den Genehmigungsverfahren werden wichtige Erörterungstermine grundsätzlich 7 Tage vorher abgesagt.
Neu ist auch, dass Windkraftanlagen einzeln beantragt und genehmigt werden. So kann es passieren, dass ein ausgewiesenes Windfeld aus artenschutzrechtlichen Gründen nur mit 1-2 Anlagen bebaut wird. Eine Konzentration und Vermeidung von Einzelanlagen - Ziel der Regionalplanung - ist damit ausgeschlossen.
Jeder der die Zahlen zur sogenannten Energiewende kennt weiß es hört nie auf mit dem Ausbau der Windkraft, weil die Leistungsdichte dieser Anlagen einfach zu gering ist und die Energiewende nicht zu Ende gedacht wurde.
Wir Forden von der Bundesregierung:
- Anpassungen für die Windkraft im BNatSchG rückgängig machen
- Flächenziele von 2% im WindanLandGesetz rückgängig machen
- gesicherte EEG-Vergütung abschaffen
- Ausbau einer gesicherten Strom-Leistungskapazität.
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